Ablauf

Information

Verordnung zur Therapie

Die Zuweisung (Verordnung) erfolgt über den Arzt Ihres Vertrauens, Hausarzt, Wahlarzt, Facharzt oder Krankenhaus. Nach erhalt der Verordnung rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie persönlich vorbei.

Verordnung zur Therapie

Diese muss vor Beginn der Therapie durchgeführt werden.
(Ausnahme die ersten 6 Anwendungen)

Sie können diese Bewilligung selber bei den zuständigen Krankenkassen einholen, oder wenn Sie zur Terminvereinbarung den Verodnungsschein mitbringen, übernehmen wir gerne diese Aufgabe als zusätziches Service unseres Hauses.

Verordnet der Kassenarzt sechs Einheiten ist die erste Verordnung bewilligungsfrei! Jede weitere Folgeverordnung für diese Diagnose
muss bewilligt werden.

PT60 und PT75 sind ab der ersten Einheit bewilligungspflichtig.
Ebenso PT45 ab der ersten Einheit, wenn diese durch einen Wahlarzt
ausgestellt wurde.

ALLE KASSEN

Wir haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen in Österreich.

Die Therapie mit dem Gamma Swing Gerät bewirkt einen sanften, federnden Traktions-Streckeffekt, gekoppelt mit variablen Schwingungsimpulsen.